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Programm für Stabilität,Aufschwung und mehr Beschäftigung in Deutschland

Synoptische Übersicht zum Stand der Umsetzung des "20-Punkte-Programms" vom 9. Januar 1996

Stand: 1. Juli 1996

CSU LANDESGRUPPE - MOTOR DER KOALITION

Wirtschaft und Gesellschaft in unserem Land stehen vor der Aufgabe, den Standort Deutschland für das 21. Jahrhundert vorzubereiten. Die notwendige Modernisierung bedarf der gemeinsamen Kraftanstrengung, wollen wir Arbeitsplätze, Wohlstand und soziale Sicherheit in Deutschland für die Zukunft bewahren.

Die CSU-Landesgruppe hat im Januar 1996 mit ihrem 20-Punkte-Programm für Stabilität, Aufschwung und mehr Beschäftigung die entscheidenden Anstöße gegeben. Unsere Vorstellungen sind Kern des Aktionsprogramms der Bundesregierung vom 30. Januar 1996. Mit dem Programm für mehr Wachstum und Beschäftigung der Koalitionsfraktionen vom 25. April 1996 werden weitere zentrale Forderungen des 20-Punkte-Programms der CSU-Landesgruppe umgesetzt.

Die vorliegende Übersicht informiert über die Umsetzung der Beschlüsse der CSU-Landesgruppe. Die Programme von CSU-Landesgruppe, Koalition und Bundesregierung sind dabei stichpunktartig einander gegenübergestellt.Stand: 1. Juli 1996



Programm für Stabilität,  Aufschwung und mehr Beschäftigung in Deutschland Beschlüsse von Bundesregierung und Koalition


1. Erwartungen an die Tarifpartner - Mut zur Gemeinsamkeit
Die Tarifpartner tragen die größte Verantwortung für mehr Beschäftigung und Aufschwung in Deutschland. Eine zeitgemäße Tarifpolitik muß die Interessen der Arbeitssuchenden, wie der Arbeitsplatzbesitzer berücksichtigen.
Die Bundesregierung hat mit den Spitzenvertretern der Gewerkschaften und der Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände im "Bündnis für Arbeit und zur Standortsicherung" am 23.1.1996 über zentrale Ziele Einvernehmen erzielt: Rückführung der Staatsquote und der Sozialabgabenquote, moderate Tarifpolitik, Prüfung von Möglichkeiten zur Verringerung von Fehlzeiten.
Statt die Arbeitnehmer mit hohen Überstundenzahlen zu belasten, müssen die Unternehmen stärker als bisher die Möglichkeit befristeter Arbeitsverträge nutzen.
Notwendig sind flexiblere Arbeitszeiten. Die Chancen zur Teilzeit müssen noch attraktiver ausgestaltet und intensiver genutzt werden.
Neugestaltung der Lohnfortzahlung im Krankheitfall durch die Tarifpartner. Entsprechend den Vorstellungen der Tarifpartner sollte der Gesetzgeber einen geeigneten Gestaltungsrahmen eröffnen.
Das vom Bundestag verabschiedete "arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz" verbessert die Möglichkeiten für befristete Arbeitsverträge.
Mit dem vom Bundestag verabschiedeten "Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts" werden die Bedingungen für Teilzeit im öffentlichen Dienst verbessert.
Der Bundestag hat Änderungen des Lohnfortzahlungsgesetzes verabschiedet. Damit wird - ohne Eingriff in Tarifverträge - die Höhe der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auf 80 % des Entgelts festgelegt. Alternativ kann der Arbeitnehmer die Anrechnung von Urlaubstagen verlangen (für 5 Krankheitstage 1 Urlaubstag).


2. Die Konsolidierung der Staatsfinanzen und die Reduzierung der Steuer- und Abgabenlast muß fortgesetzt werden.
Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen weiter voranbringen - "nationaler Stabilitätspakt".
Konjunkturbedingte Zusatzbelastungen verstärken die Notwendigkeit der Konsolidierungsanstrengungen auf allen Ebenen im Rahmen der Haushaltsaufstellungen 1997.
Bundesminister Dr. Waigel hat den Ländern Vorschläge zu einem "nationalen Stabilitätspakt" und gemeinsamer Schuldenbegrenzung vorgelegt.
Einsparungen im Haushalts-Entwurf 1997 (Kabinett 10.7.): Konsolidierung der sozialen Sicherungssysteme, Verschiebung der Erhöhung von Kindergeld, Kinderfrei-betrag und Einkommensteuer-Grundfrei-betrag um ein Jahr, Einsparungen in allen Einzelplänen von insgesamt 7 Mrd. DM.

3. Stärkung der Investitionskräfte
Die 3. Stufe der Unternehmenssteuerreform muß am 1.1.1997 in Kraft treten. Die Gewerbekapitalsteuer muß wegfallen. Die Gewerbeertragsteuer muß mittelstandsfreundlich gesenkt werden. Gleichzeitig muß für die Gemeinde-haushalte ein voller Ausgleich erfolgen.
Die substanzverzehrende Vermögensteuer muß abgeschafft werden. Die Neuregelung der Erbschaftsteuer muß sozialverträglich erfolgen.

Unternehmenssteuerreform, Abschaffung der Vermögensteuer und Reform der Erbschaftsteuer sind wichtige Bausteine, das Steuerrecht deutlich zu vereinfachen und die Steuerstruktur zu verbessern.

Das Steuerrecht soll vielmehr nach Umweltgesichtspunkten zielorientiert ergänzt werden.
Die bereits im Jahressteuergesetz 1996 vorgesehenen Maßnahmen wurden von der SPD blockiert. Sie werden zusammen mit dem Jahressteuergesetz 1997 umgesetzt. Die Umsatzsteuerbe-teiligung verbessert Einnahmenstruktur und Planungssicherheit der Kommunen.
Private Vermögen- und Erbschaftsteuer werden, orientiert am Bundesverfas-sungsgerichts-Urteil, vereinfacht und zusammengefaßt. Die betriebliche Vermögensteuer wird abgeschafft.
Eine Kommission unter Vorsitz von Bundesminister Dr. Waigel erarbeitet in den kommenden Monaten Vorschläge. Ziele der Einkommensteuer-Reform: Tarifsenkung, Verbreiterung der Bemessungsgrundlage, Vereinfachung.
Die KFZ-Steuer setzt künftig stärker am Schadstoffaussstoß an. (2./3. Lesung Kfz-Steuer-Änderungs-G im Herbst)


4. Neubestimmung der öffentlichen Aufgaben in Bund, Ländern und Gemeinden - Reform des Haushaltsrechts
Der Bund muß das erfolgreiche Privatisierungskonzept konsequent fortsetzen. Der Bundeshaushalt 1996 sieht Privatisierungen im Umfang von 9 Mrd DM vor.
Das öffentliche Haushaltsrecht muß weiter leistungsorientiert und nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen reformiert werden.
Eine weitere Zusammenlegung von Bundesbehörden sowie die Fortsetzung der Stellenkürzungen sind unumgänglich. Im Zusammenhang mit dem Umzug sind Ministerien und Behörden zu straffen.
Seit dem Bundeshaushalt 1995 wird in Modellvorhaben die Anwendung flexibler Haushaltsinstrumente in der nachge-ordneten Verwaltung erprobt.
Das Programm "Straffung und Abbau von Bundesbehörden" der Bundesregierung vom Februar 1996 sieht vor: Oberbe-hörden zusammenlegen, Personalbbau in vielen Verwaltungsbereichen .

5. Rückführung des Solidaritätszuschlages
Der Solidaritätszuschlag ist so rasch wie möglich abzubauen. Mit der Rückführung ist zu beginnen, wenn die Belastungen des Bundes im Finanzausgleich zugunsten der neuen Länder zurückgehen. Der Solidaritätszuschlag wird ab 1. Januar 1997 von 7,5 auf 6,5 % und ab 1998 auf 5,5 % abgesenkt. Die Länder übertragen entsprechende Teile des Umsatz-steueraufkommens auf den Bund zurück.

6. Festhalten an den Stabilitätskriterien der Währungsunion
Die strengen Stabilitätskriterien des Maastricht-Vertrages und der von Bundesminister Dr.Waigel entwickelte "Stabilitätspakt für Europa" sind eiserne Prinzipien bei der Verwirklichung der Währungsunion. Die Konvergenz hat absoluten Vorrang. Die Vorschläge von Bundesminister Dr.Waigel an die Länder zu einem nationalen Stabilitätspakt, zu gemeinsamer Konsolidierung und Schuldenabbau sind eine wichtige Grundlage der Einhaltung der Maastricht-Kriterien im Jahr 1997.

7. Reduzierung der Ausgaben für die Europäische Union
Der hohe Anteil Deutschlands an der Finanzierung der Europäischen Union ist auf Dauer so nicht hinnehmbar. Es ist deswegen ein gerechter Finanzbeitrag anzustreben. An Sparsamkeit und Ausgabenkürzungen muß auch die Europäische Union mitwirken. Die Verhandlungen über die Neuordnung der Finanzierung der EU werden unmittelbar nach der Regierungskonferenz aufgenommen. Bundesminister Dr. Waigel hat im EU-Rat strenge Maßstäbe bei ausgabewirksamen Programmen durchgesetzt.

8. Konzentration und Straffung von Subventionen und Steuervergünstigungen
Der Aufbau in den neuen Ländern hat umfangreiche Hilfen erforderlich gemacht. Manche Programme sind jetzt auf das notwendige Maß zurückzuführen. Neue spezielle Förderprogramme darf es nicht geben. Die Förderungen für die neuen Länder werden zielgenauer gestaltet. Die Sonder-abschreibungsmöglichkeiten nach dem Fördergebietsgesetz werden schrittweise deutlich zurückgeführt. Viele Landwirt-schafts-Sonderförderungen enden 1996.
Im Bereich der Förderung der Steinkohle sind weitere Einsparmaßnahmen notwendig. In Gesprächen mit Bergbau und Gewerk-schaften wird eine Degression der Ver-stromungshilfen bereits ab 1999 geprüft.

9. Grundlegende Reform der Arbeitsförderung
Forderungen der CSU-Landesgruppe sind: Konzentration auf die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt, Neustrukturierung und Verschlankung der Verwaltung, kritische Prüfung der Ausgaben für Fortbildung und Umschulung. Empfänger von Arbeitslosengeld, die eine zumutbare Arbeit ablehnen, sollen noch konsequenter als bisher mit Sanktionen belegt werden. Das im Bundestag eingebrachte Reform-gesetz entlastet die Beitragszahler und hilft, Arbeitslosigkeit zu vermeidern. Das Arbeitsförderungsrecht wird besser anwendbar. Die Bundesanstalt wird effektiver und effizienter, Leistungs-mißbrauch besser feststellbar und illegale Beschäftigung wirksamer bekämpft. Einsparungen sorgen dafür, daß ab 1997 grundsätzlich kein Bundeszuschuß vorzusehen ist (2./3. Lesung im Herbst).

10. Vorruhestand begrenzen
Das Gesetz zur Begrenzung des Vorruhestandes muß in den nächsten Wochen vorgelegt werden. Die bisherige Altersrente wegen Arbeitslosigkeit wird in eine Rente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit umgewandelt. Das Gesetz zur Förderung des gleitenden Übergangs in den Ruhestand soll zum 1.8. in Kraft treten.
Weitere Forderungen der CSU-Landesgruppe:

- Verlängerung der Lebensarbeitszeit vorziehen,

- Abschlag für Versicherte,die vorab in Rente gehen,

- Anrechnung beitragsloser Ausbildungszeiten reduzieren.

- Kuren und Rehamaßnahmen in vertretbaren Fällen auf drei Wochen begrenzen, Urlaubstage einbeziehen.

Die Wachstumsgesetze enthalten Maßnahmen zur Stabilisierung der Rentenversicherung:

- Die Anhebung der Altersgrenzen auf 65 Jahre wird stufenweise ab 2000 vorgezogen: Sie erfolgt bei Frauen bis 2005, bei Männern bis 2002. Bei vorzeitiger Inanspruchnahme gibt es pro Jahr einen Abschlag von 3,6 %.

- Ausbildungszeiten-Anerkennung nur noch für 3 Jahre.

- Kuren sollen im Regelfall nicht länger als 3 Wochen dauern und zwischen zwei Kuren mindestens 4 Jahre Abstand liegen. 2 Tage je Woche Kur werden auf den Urlaub angerechnet.

Eine Kommission "Fortentwicklung der Rentenversicherung” unter Vorsitz von Bundesminister Dr. Blüm wird bis Ende 1996 Vorschläge erarbeiten, wie der Generationenvertrag für die Zukunft fortentwickelt werden kann.

11. Begrenzung der Versorgungslasten im öffentlichen Dienst unter Beachtung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums
Forderungen der CSU-Landesgruppe:

- weniger Frühpensionierungen,
- weniger Ausbildungszeitenanrechnung,
- Weitere Maßnahmen müssen nach Vorlage des Versorgungsberichts folgen.

Die vom Bundestag am 27.6 beschlossene Dienstrechtsreform sorgt für mehr Flexibilität und Leistungsorientierung im öffentlichen Dienst. Die Beamten sind von den Gesetzen für mehr Wachstum und Beschäftigung miterfaßt (Bezügefortzahlungs-BegrenzungsG etc.). Weitere Entscheidungen nach Vorlage des Versorgungsberichts im Herbst.

12. Zügige Umsetzung der 3. Stufe der Gesundheitsreform
Herstellung eines Gleichklangs zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Ausgaben im Gesundheitswesen, ohne die Qualität der medizinischen Versorgung der Bevölkerung zu beeinträchtigen - Deshalb:- Stärkung der Selbstverwaltung durch Übertragung der Leistungs- und mehr Finanzverantwortung

- Stärkung der Eigenverantwortung der Versicherten und mehr Kosten- und Leistungstransparenz.

Der Bundestag hat die Gesetze zur Umsetzung der 3. Stufe der Gesundheits-reform beschlossen. Vor allem wird der dramatischen Kostenentwicklung bei den Krankenhäusern entgegengewirkt.
Das vom Bundestag beschlossene "Beitragsentlastungs-Gesetz" schafft in der gesetzlichen Krankenversicherung die Voraussetzungen dafür, daß bis Ende 1996 keine Beitragssatzerhöhungen vorge-nommen und die Beiträge zum 1.1.1997 um 0,4% gesenkt werden.

13. Verabschiedung der Gesetze zum Umbau des Sozialstaates
Mit der Sozialhilferefom müssen die Anreize zur Arbeitsaufnahme verbessert und die Kommunen entlastet werden.



Die Arbeitslosenhilfe wird stärker auf eine Integration der Empfänger in den Arbeitsmarkt ausgerichtet.
Die Änderung des Asylbewerber-leistungsgesetzes soll die Leistungen für Asylbewerber gerechter gestalten.
Die zweite Stufe der Pflegeversicherung wird im Rahmen der sozialen Konsolidierungsmaßnahmen kompensiert.
Einigung über die Sozialhilfereform im Vermittlungsverfahren. Die Sozialhilfe wird am 1.7.1997 um 1%, 1997 und 1998 entsprechend der Steigerung der Nettolöhne erhöht. 25%-Kürzung bei Ablehnung zumutbarer Arbeit.
Das Arbeitslosenhilfereform-Gesetz tritt in Kraft, der Einspruch der SPD-Bundesrats-mehrheit wurde zurückgewiesen.
Wird von der SPD im Bundesrat blockiert. Neues Vermittlungsverfahren durch Koali-tionsmehrheit des Bundestags eingeleitet.
Das Pflegeversicherungs-Änderungsgesetz und die Einführung der 2. Stufe der Pflegeversicherung treten am 1.7.1996 in Kraft.

14. Stärkung des Mittelstands als tragende Kraft
Zur Stärkung des Einzelhandels muß das Wettbewerbsrecht novelliert werden, Absprachen über gemeinsame Laden-öffnungszeiten müssen möglich sein.
Die Kündigungsschutzvorschriften müssen mittelstandsorientiert entschlackt werden, um nicht zu einem dauerhaften Hinderungsgrund für Neueinstellungen zu werden.




Zur Unterbindung von Lohn- und Sozial-dumping vor allem im Baubereich muß das Entsendegesetz rasch greifen.
An den Sonderregelungen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ist festzuhalten.

Die Meisterausbildung muß zügig besser gefördert werden.
Der Bundestag hat ein neues Ladenschluß-gesetz verabschiedet. Die Stärkung der mittelständischen Einzelhändler wird intensiv weiterverfolgt.
Der Schwellenwert, bis zu dem Betriebe vom Kündigungsschutzgesetz nicht erfaßt werden, hebt das vom Bundestag verab-schiedete "arbeitsrechtliche Beschäfti-gungsförderungs-Gesetz" auf 10 Arbeit-nehmer an. Für die bislang geschützten Beschäftigten gibt es 3 Jahre Vertrauens-schutz. Die Sozialauswahl bei betriebs-bedingter Kündigung wird beschränkt.
Das Entsendegesetz ist in Kraft. Die Tarifpartner müssen die Voraussetzung für seine Anwendung schaffen.
Auf Drängen der CSU-Landesgruppe bleiben die geringfügigen Beschäftigungs-verhältnisse außerhalb der Sozialver-sicherungspflicht.
Das Meister-BAFöG wurde rückwirkend zum 1.1.1996 eingeführt.


15. Neue Arbeitsfelder erschließen
Sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Privathaushalten müssen besser steuerlich absetzbar werden. Die steuerlichen Rahmenbedingungen für sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Privathaushalten werden durch das Jahressteuer-Gesetz 1997 verbessert. (2./3. Lesung im Herbst)

16. Zukunftsmärkte erschließen - Abwanderung von Hochtechnologie beenden
Die Telekommunikation muß als Zukunftsmarkt neu geordnet werden. Das entsprechende Gesetz muß zügig verabschiedet werden.

Für Hochwertarbeitsplätze brauchen wir fortschritts- und technologiefreundliche Rahmenbedingungen.
Die Aktivitäten von staatlichen Stellen und Wirtschaft auf den Auslandsmärkten sind enger zusammenzuführen.
Das vom Bundestag verabschiedete Telekommunikationsgesetz wird den Markt für Telekommunkationsleistungen einem funktionsfähigen Wettbewerb öffnen.
Deutschland soll in der Biotechnologie eine Spitzenstellung einnehmen. Die Rahmenbedingungen werden verbessert.
Der Deutsche Bundestag hat zur Außenwirtschaftskonzeption neue Grundsätze beschlossen

17. Energiekosten sind entscheidender Standortfaktor
Derzeit gibt es auch aus Umwelt-schutzgründen keine verantwortbare Alternative zur Kernenergie.
Ökosteuern und nationale Alleingänge bei Energiesteuern würden die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen und damit Arbeitsplätze in Deutschland massiv gefährden.
Auf den nationalen wie europäischen Energiemärkten muß mehr Wettbewerb entstehen.
Die Bundesregierung hält an der Kernenergie fest. Die Forschung wird weiter gefördert.
Koalition und Bundesreigerung planen keine Öko-Steuern.



Die Bundesregierung verfolgt weiter das Ziel einer Öffnung der Märkte für Strom und Gas in Europa.

18. Normen und Standards überprüfen - Bürokratische Hürden beseitigen
Die Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz soll die Kommunen und Bürger entlasten. Der Bundestag hat die WHG-Novelle verabschiedet und damit den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stärker verankert.
Die Verfahren nach dem Bundes-immissionsschutzgesetz müssen beschleunigt werden.

Der Wirtschaftsstandort Deutschland verlangt zügige und überschaubare Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Zur Beschleunigung der Verfahren gehört auch eine Straffung der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle.
Der Bundestag hat am 27.6. Verbesserun-gen beschlossen: vorzeitiger Beginn erleichtert, Anzeige- statt Genehmigungsverfahren, Klage ohne Vorverfahren.
Die vom Bundestag beschlossene Verwaltungsverfahrensgesetz-Novelle stärkt den Beschleunigungs-Grundsatz und sorgt für eine bessere Beratung der Antragsteller.
Der Bundestag hat die VwGO-Novelle beschlossen. Sie erleichtert die Heilung von Formfehlern im Verfahren.

19. Stärkung der Forschung und Gründung junger Unternehmen
Die Gründung neuer Betriebe muß erleichtert werden.
Die Forschung im Bereich der mittelständischen Wirtschaft soll besonders gefördert werden. Forschungsergebnisse müssen schneller in marktfähige Produkte umgesetzt werden.
Für technologische Neuentwicklungen wie etwa im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie sind rasch übersichtliche gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Zur besseren Eigenkapitalbildung wird
die Ansparabschreibung verbessert.
Maßnahmen zur besseren Nutzung von Forschungsergebnissen für neue Produkte: Intensivierung des Technologietransfers, Patente fördern, bessere Zusammenarbeit Forschung/Wirtschaft
Der Bericht "Info 2000" der Bundesregierung nennt die notwendigen Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs und der privaten Initiative auf dem Weg zur Informationsgesellschaft.

20. Vermögensbildung durch Unternehmensbeteiligung
Die Wirtschaft braucht mehr Wagniskapital von Privathaushalten. Die Arbeitnehmer sollen stärker am Produktivvermögen beteiligt werden. Die Bedingungen auf dem deutschen Wagniskapitalmarkt und die Förderung von Existenzgründungen werden verbessert.


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