Pressemitteilung der Europäische Kommission IP/98/733

Brüssel, den 29. Juli 1998

Arbeitspapier der Kommission mit den Ergebnissen der Konsultation über das Grünbuch zur Konvergenz der Branchen Telekommunikation, Medien und Informationstechnologien

Die Europäische Kommission hat heute auf Vorschlag ihrer Mitglieder Martin Bangemann und Marcelino Oreja ein Arbeitspapier verabschiedet, in dem die Ergebnisse der fünfmonatigen Konsultation über ihr Grünbuch zur Konvergenz der Branchen Telekommunikation, Medien und Informationstechnologien und deren Bedeutung für die Regelung zusammengefaßt sind (IP/97/1073). Laut diesem Arbeitspapier werden noch detailliertere Angaben zu drei Schlüsselfragen benötigt: 1) Zugang zu Netzen und digitalen Gateways in einer konvergierenden Umgebung, 2) Schaffung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovation und Förderung der Erstellung, Verteilung und Verfügbarkeit europäischer Inhalte und 3) Sicherstellung eines ausgewogenen ordnungspolitischen Konzepts. Ende des Jahres soll eine Mitteilung der Kommission mit weiteren Analysen und Vorschlägen für Maßnahmen folgen.

Das Konvergenz-Grünbuch der Kommission stieß von Anfang an auf großes Interesse (IP/98/254), das bis zum Ende der Konsultation, die zwei öffentliche Anhörungen einschloß, anhielt. Die Web-Server der Kommission registrierten über 100 000 Fälle, in denen das Grünbuch und die dazugehörigen Studien angesehen oder heruntergeladen wurden. Die Kommission erhielt von 270 Organisationen und Unternehmen aus allen drei Branchen sowie von Verbraucherverbänden und Mitgliedstaaten mehr als 3 000 Seiten an Kommentaren.

Das Arbeitspapier enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Konsultationsergebnisse und einen detaillierteren Überblick über die Stellungnehmen zu den einzelnen Fragen des Grünbuchs.

Die Ansichten über die Realität der technologischen Konvergenz stimmen zwar überein, über das Tempo und die Auswirkungen auf Märkte und Dienste gehen sie jedoch auseinander.

Allgemein wird zugegeben, daß es auch weiterhin bestimmte branchenspezifische Regelungen geben muß - beispielsweise zur Sicherung der im öffentlichen Interesse liegenden Ziele im audiovisuellen Sektor.

Einig ist man sich auch darüber, daß die Selbstregulierung in einer Online-Welt immer wichtiger wird. Daher treten die meisten Konsultationsteilnehmer bei audiovisuellen Inhalten für ein branchenspezifisches Konzept ein.

Beträchtliche Unterstützung fand jedoch auch die Idee unterschiedlicher Regelungen für Übertragung und Inhalte sowie die Einführung eines einheitlichen Vorschriftenpakets für Infrastruktur und Netze.

Diese Ansichten spiegelten sich auch in der Entscheidung der Konsultationsteilnehmer für eine der drei Regelungsoptionen wider, die im Grünbuch angeboten wurden. Eine deutliche Mehrheit befürwortet die Option 1, d.h. den Aufbau auf bestehenden Strukturen, wobei einige meinten, die Option 3 ließe sich auf Netze und Übertragung anwenden. Viele Konsultationsteilnehmer befürchten, bei der Option 2, d.h. bei der Entwicklung eines separaten Regelungsmodells für die neuen Dienste, das parallel zu den rechtlichen Regelungen für Telekommunikation und Rundfunk besteht, könnten noch mehr Grauzonen und weitere Regelungsebenen geschaffen werden. Die Befürworter der Option 3, d.h. einer sukzessiven Einführung einer Gesamtregelung für alle Dienste, meinten, dies könne ein brauchbares langfristiges Ziel sein, betonten aber, die Konvergenz komme zur Zeit nur schrittweise voran. Die im Grünbuch dargelegten Grundsätze einer kûnftigen Regelung fanden weitgehend Unterstützung, insbesondere die Forderung, die Regelung auf das zur Erreichung präziser Ziele absolut Notwendige zu beschränken, und die Forderung nach klaren, verläßlichen Rahmenbedingungen.

In dem Arbeitspapier werden auch eine Reihe potentieller Hindernisse sowie wichtige Regelungsfragen angesprochen. Nach Angabe vieler Teilnehmer stellt der Zugang Dritter zu zwei Arten unternehmenseigener Software, die beim Digitalfernsehen für die Decoderboxen benutzt wird, nämlich EPG (Electronic Programme Guides) und API (Application Programming Interfaces), ein "Tor" dar, das den "Torwächtern" genügend Spielraum für wettbewerbsschädliche Praktiken läßt. Auch zu den Verfahren für die Zuteisung von Funkfrequenzen und zu den Benutzungsgebühren gab es viele Stellungnahmen. Die Konsultationsteilnehmer meinten zwar auch, daß die Benutzung effizienter werden müsse, äußerten jedoch unterschiedliche Ansichten darüber, wie dies erreicht werden sollte.

Schließlich werden in dem Arbeitspapier drei weitere Fragen angeschnitten, die zwar nicht neu sind, bei denen aber die Diskussion vertieft werden sollte:

Zugang zu Netzen und digitalen Gateways in einer konvergierenden Umgebung

Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovation und Förderung der Erstellung, Verteilung und Verfügbarkeit europäischer Inhalte

Sicherstellung eines ausgewogenen ordnungspolitischen Konzepts.

Die bis zum 3. November erbetenen Stellungnahmen zu diesen Fragen werden in wichtigen Punkten eine weitere Vertiefung und mehr Klarheit bringen und der Kommission bei der Abfassung ihrer geplanten Konvergenz-Mitteilung helfen, die weitere Analysen und Vorschläge für Maßnahmen enthalten wird und Ende des Jahres herausgegeben werden soll.

Kommissar Bangemann und Kommissar Oreja äußerten sich zufrieden mit der Konsultation und der raschen Verabschiedung des Arbeitspapiers durch die Kommission. Sie erklärten, die Kommission werde dank der Antworten auf die neuen Fragen, die im Arbeitspapier gestellt wurden, in der Lage sein, ihre Mitteilung über die Konvergenzpolitik bis Dezember fertigzustellen.

Das Arbeitspapier ist zusammen mit den Stellungnahmen zu dem Konvergenz-Grünbuch unter http://www.ispo.cec.be/convergencegp zugänglich.